Im Mai 2011 wurde mit der City BKK in Deutschland die erste gesetzliche Krankenkasse zahlungsunfähig. Dies ist ungewöhnlich und verunsichert manche Beitragszahler, weil bislang Krankenkassen ebenso wie andere Versicherungen so gut wie nie insolvent wurden.
Viele Versicherte fragen sich nun, ob es nicht sicherer ist, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, die von dem gesetzlichen Gesundheitsfond unabhängig ist und bei der die Beitragszahlungen nicht über den Risikostrukturausgleich an andere Krankenversicherungen übertragen werden muss, nur weil diese schlechter gewirtschaftet haben. Die gute Nachricht für die betroffenen Beitragszahler ist zunächst einmal, dass der Versicherungsschutz für alle Mitglieder erhalten bleibt, auch wenn eine gesetzliche Krankenkasse insolvent wird. Es kann sich aber aus anderen Gründen lohnen, für das Jahr 2011 eine private Krankenversicherung ins Auge zu fassen.
Durch das neue GKV-Gesetz ist der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2011 auf 15,5% gestiegen. Dabei werden nicht mehr wie früher die Beiträge je zur Hälfte durch den Versicherten und den Arbeitnehmer aufgebracht, sondern 7,3% trägt der Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer nun 8,2% bezahlen muss. Darüber hinaus können Krankenkassen auch Zusatzbeiträge erheben, deren Höhe nicht mehr beschränkt ist. Alle diese Änderungen zeigen, dass sich auch die gesetzlichen Krankenkassen mehr und mehr zu einer Art Privatkrankenkasse entwickeln. Um so mehr sollte man die eigene Situation und die Möglichkeit eines Wechsels in eine private Krankenversicherung sorgfältig prüfen.
Durch eine private Krankenversicherung kann sich der Versicherte genau den Versorgungsstandard kaufen, der seinen eigenen Bedürfnissen entspricht. Dabei gibt es eine breite Auswahl von Optionen, die von günstigen Basistarife bis zum völligen Rundumschutz reichen. Wer je eine Autoversicherung abgeschlossen hat weis, dass es genau diese freie Tarifwahl für die KFZ-Versicherung schon immer gegeben hat. Während jedoch bei Autos allgemein akzeptiert wird, dass es neben der günstigen Haftpflicht auch eine Vollkaskoversicherung gibt, die sich vielleicht nicht jeder leisten kann oder will, werden entsprechende Modelle im Bereich der Krankenversicherung auch im Jahr 2011 gelegentlich als Zwei-Klassen-Medizin kritisiert.
In der Vergangenheit haben viele Versicherte vor der Entscheidung für die private Krankenversicherung zurückgeschreckt, weil eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur unter sehr großen Schwierigkeiten möglich war. Mittlerweile gibt es aber in begründeten Fällen Möglichkeiten, in die gesetzliche Krankenkasse zurück zu wechseln, zum Beispiel wenn die Jahresarbeitnehmerentgeltgrenze, die man auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnen kann, erhöht wird, sodass das Bruttogehalt des Arbeitnehmers diese unterschreitet. Die Versicherungspflichtgrenze 2011 beträgt für das Bruttogehalt 49500 Euro. Diese Grenze wird Jahr für Jahr um einen Prozentsatz erhöht, der der Zuwachsrate des durchschnittlichen Bruttolohnes entspricht. Darüber hinaus bieten die privaten Krankenkassen seit einiger Zeit auch Basistarife an, die in Bezug auf die Kosten und die Leistungen mit den Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen als gleichwertig anzusehen sind.