In der deutschen Sozialgesetzgebung ist festgehalten, dass jeder Arbeitnehmer das Recht auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung hat. Das schließt neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die private Krankenversicherung ein. Es bestehen für privat Versicherte die gleichen Ansprüche wie für gesetzlich Versicherte. Entscheidend sind Art und Umfang der Krankenversicherung. Es müssen zumindest die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. So ist es im SGB V festgehalten. Die Sozialversicherungsgrößen werden jährlich vom Gesetzgeber neu definiert und festgelegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen somit gemeinsam die Kosten für die Krankenversicherung.
Der Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung 2011 ist auch für Ehegatten und Kinder bis zur gesetzlichen Maximalgrenze möglich, sofern der privat Versicherte den Hauptanteil am Unterhalt trägt. Außerdem ist zu beachten, dass der Ehegatte nicht hauptberuflich erwerbstätig und sein Gesamteinkommen nicht höher als 353,-EUR im Monat sein darf.
Der Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung 2011 orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer kann durch den Arbeitgeber maximal die Hälfte des Beitrags zur Privaten Krankenversicherung zusätzlich beigesteuert bekommen.
Da der Gesetzgeber neue Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze herausgegeben hat, haben sich auch Veränderungen beim Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung 2011 ergeben. Die Jahresentgeltgrenze (JAEG) und die Versicherungspflichtgrenze sind gesenkt worden. Der Beitragssatz wurde auf 15,5% erhöht.
Der Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung 2011 beträgt 7,3% des Bruttoeinkommens. Variiert allerdings die Beitragsbemessungsgrenze, die bedeutsam für den Grundtarif ist, wird auch der Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung korrigiert. Maximal beträgt der Arbeitgeberzuschuss zurzeit 307,21EUR im Monat.
Wie eingangs beschrieben ist im Sozialgesetzbuch aufgeführt, unter welchen Bedingungen privat Versicherte einen Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung 2011 erhalten. Es muss sich beispielsweise um eine Krankenversicherung handeln, die auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet, eine sogenannte substitutive Krankenversicherung. Die Beitragsabrechnung muss durch Beitragskalkulationen und genauen Berechnungen von Finanzrisiken durchgeführt werden. Es besteht ein Tarifwechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellung. Altersrückstellungen stehen jedem Versicherten zu. Mögliche steigende Gesundheitskosten durch erhöhtes Alter können dadurch aufgefangen und stabile Beiträge sicher gestellt werden.
Übrigens ist im Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung 2011 sowohl Krankentagegeld, als auch die private Pflegeversicherung eingerechnet.
Sollten Sie Ihre Private Krankenversicherung nicht in dem Ausmaß nutzen müssen, wie Sie Beiträge zahlen, können Ihnen Beiträge rückerstattet werden. Trotz dieser Rückzahlungen wird Ihnen weiterhin der Arbeitgeberzuschuss im gesamten Umfang zuteil.
Den Arbeitgeberanteil Private Krankenversicherung 2011 erhalten Sie steuerfrei, sofern der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beitragszuschlag zu zahlen. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Beitragsbescheinigung zur Privaten Krankenversicherung vor. Er kann anhand der Angaben auf der Bescheinigung seinen Anteil am Zuschuss errechnen.
Ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss entfällt, während des Bezugs von Mutterschafts- oder Elterngeld. Ebenso erübrigen sich die Zuschüsse, bei Bezug von Krankengeld (bei gesetzlich Versicherten) oder Krankentagegeld (bei privat Versicherten). Der privat Versicherte bleibt jedoch weiter beitragspflichtig.